Mittwoch, 11. Dezember 2013

Volcker Rule und SP-Bankensicherheitsinitiative

Nach einem mehrjährigen hin-und-her präzisierten heute die diversen zuständigen US-amerikanischen Finanmarktüberwacher die sogenannte Volcker-Rule, dass nämlich Banken im Prinzip keinen gewinnstrebigen Eigenhandel mehr betreiben dürfen.

Die Volcker-Rule ist, trotz aller Ausnahmen und Schlupflöcher, ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zur angesagten strukturellen Reform des Bankensystems im anglo-amerikanischen, neoliberalen Finanzkapitalismus.

Erstmals seit dem Glass-Steagall-Bankengesetz von 1933 ist die Wall-Street-Finanzspekulation vom Staat in die Defensive gedrängt worden. Mit Auswirkungen auch auf das US-dominierte, globalisierte Finanzcasino.

Langsam aber sicher wird die volkswirtschaftliche Funktion der Geschäftsbanken auf das Spar- und Kreditwesen refokussiert. Und der gewinnstrebige Wertschriftenhandel in rechtlich, kapitalmässig und operationell getrennte Unternehmen abgetrennt.

Auf diesem Weg ist die Volcker-Rule ein wichtiger erster Schritt. Der Eigenhandel wird stark reduziert, die Banken sollen im Prinzip nur noch auf Risiko der Kunden handeln. So wie es beispielsweise bereits heute der weltgrösste Vermögensverwalter Blackrock tut.

Allerdings erlaubt die Volcker-Rule den US-Bankenkonzene weiterhin gewinnstrebige "broker-dealer" und "trader" Aktivitäten. Das heisst, dass diese weiterhin riesige Handelsabteilungen betreiben können.

Im Gegensatz dazu läuft die Diskussion um die SP-Bankensicherheitsintiative in Richtung einer vollen operationellen Trennung der "broker-dealer" und "trader" Aktivitäten von den Geschäftsbanken.

Die Einlagensicherung wäre dann nur noch auf Einlagen bei Geschäftsbanken gewährt. Das von der Finma angestrebte Bail-In bei Bankenliquidationen könnte nur bei Investmentbanken greifen. Bail-In heisst Zugriff auf Lohn- und Sparkontos von Bankkunden zugunsten der Gläubiger im Bankkonkurs.

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