Dienstag, 27. Januar 2015

Doppelwährung als Stabilitätsanker des Frankenraums?

Schmutzige Euro-Kursuntergrenze von 1:1, so könnte man die aktuelle Geldpolitik der Nationalbank nennen. Sinkt der Euro Kurs unter Parität, interveniert die Nationalbank im prinzipiell freien Frankenmarkt.

Dieses schmutzige Schwanken macht den Frankenkurs zum Spielball der internationalen Währungsspekulation.

Lange kann die Nationalbank ihren schmutzigen, weil undefinierten faktischen Interventionismus nicht durchhalten. Die Negativzinsen vermögen die Spekulanten nicht abzuschrecken.

Voll freigeben kann die Nationalbank den Frankenkurs nur unter dem Preis dramatischer volkswirtschaftlicher Verwerfungen. No go!

Kapitalverkehrskontrollen - das heisst ab einem bestimmten Betrag muss jeder Kauf und Verkauf von Schweizerfranken durch Ausländer von der Nationalbank bewilligt werden -  ist eine wirksame Interventionsmethode, die jedoch den Aufbau einer grösseren Bürokratie bedingt.

Die Teilung des Frankens in einen frei schwankenden Finanzfranken als reines Buchgeld, und einen Kauffranken im Inland - Doppelwährung - ist die effizientere Lösung zur Lösung des Safe-Haven-Problems des Frankeraumes (Finanzkapitalzufluss in den Frankenraum). 

Solche Doppelwährungssysteme gabs in der Vergangenheit schon schon viele. Im Spiegel-Online von heute empfiehlt Kolumnist Wolfgang Münchau so eins für Griechenland.

Ab ans Rad Nationalbankökonomen, trefft Vorbereitungen zur Einführung des doppelten Frankens.

Donnerstag, 22. Januar 2015

Geldpolitik ist Geopolitik - Hic Rhodos, hic salta Thomas Jordan!

Die Aufhebung der Kursuntergrenze zum Euro machte den Franken zum explosiven Mix aus virtuellem Buchgeld und realem Kaufgeld.

Als virtuelles Buchgeld der Finanzwirtschaft erfüllt der Franken ganz andere Funktionen für ganz andere Wirtschaftssubjekte als in seiner Funktion reales Kaufgeld der Realwirtschaft.

Der virtuelle Buchfranken ist ein Objekt der globalisierten Währungsspekulation. Der CHF ist die fünftmeist gehandelte Währung der Welt, während die Schweiz weltweit ungefähr die zwanziggrösste reale Volkswirtschaft ist.

Die Frankenkurse zu den anderen Währungen entstehen auf der Basis von Angebot und Nachfrage von virtuellen Buchfranken. Treiber ist Spekulation, nicht Realwirtschaft! Mit Aussenhandel und Tourismus hat die globalisierte Schweizerfrankenspekulation wenig bis nichts zu tun.

Im Gegenteil verzerren die Spekulanten die realwirtschaftliche Funktion des Frankens als reales Kaufgeld. Misst man die reale Kaufkraft des Frankens und vergleicht sie mit der realen Kaufkraft anderer Währungen, dann war der Eurokurs schon bei 1.20 überbewertet.

Das zeigt beispielsweise der Big-Mac Index eines bekannten Londoner Wirtschaftsmagazins. In Zürich kostet der Big Mac schon immer viel mehr als anderswo, wobei sich der hiesige Hochpreis nicht  mit höheren Kosten rechtfertigen lässt.

Der spekulationsgetriebene Frankenkurs macht die Exportwirtschaft, den Tourismus und vieles andere kaputt. Bestehende Arbeitsplätze gehen verloren, neue können nicht entstehen.

Natürlich kann die Spekulation den Frankenkurs auch runterdrücken, doch das scheint eher unwahrscheinlich. Der Franken ist seit hundert Jahren eine Hartwährung und die vielen Spekulanten, die bis vor einer Woche auf eine Abschwächung des Frankens gegenüber dem Euro wetteten, verloren viel.

Die Währungsspekulation ist heute zunehmend politikgetrieben. Dies als Folge des schrittweisen Niedergangs der alten Hegemonialwährung, dem US-Dollar. Spekulation, insbesondere Währungsspekulation war und ist die Spezialität des vollderivatisierten Dollarraumes. Spekulanten brauchen Gegenparteien, deshalb versuchen die USA den Euro und den Franken voll in ihren Machtkreis zu zwingen; wo Pfund und Yen bereits gelandet sind.

Das US-amerikanische Hedgefonds, Investmentbank- und Schattenbankensystem braucht die fünf meistgehandelten Währungen inklusive dem Franken zur Spekulation. Und solchen Playern,  etwa dem Hedgefondsgiganten und Michael Ringier Partner Henry Kravis, sind die Arbeitsplätze in der Schweiz egal - Wie sehen wohl die beiden alten Hedgefonds-Kritiker Frank A. Meyer und Werner Vontobel diese neue Allianz des Chefs?

Bundesverfassung und Gesetz beauftragen die Nationalbank mit dem Erhalt einer stabilen Währung unter Beachtung der konjunkturellen Entwicklung. Mit anderen Worten sind der Erhalt bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze integraler Bestandteil des Mandates der Nationalbank.

Bei einem freien Franken-Euro-Kurs von 1:1 muss die Nationalbank deshalb die globale Frankenspekulation nachhaltig, das heisst strukturell eingschränken.

Sonntag, 18. Januar 2015

My advice to Governor Thomas Jordan: Freeze the sight deposits of banks in SNB's balance sheet

I am writing this in bad English instead of good German because Switzerland has four languages, and people who deal with the art of central banking read English anyway.

The Swiss National Bank (SNB) conducts Switzerland’s monetary policy as an independent central bank.  It is obliged by the Constitution and by statute to act in accordance with the interests of the country as a whole. Its primary goal is to ensure price stability, while taking due account of economic developments.

In other words Governor Jordan is not allowed to have a tunnel Vision on monetary factors, but his acts must also create an appropriate environment for the Swiss economy as a whole.

Three days after the shock therapy which he described the country in order tho ensure price stability, he must do something for the economy as a whole.

Wonders what? Well, if you ask me he must freeze the sight deposits of banks in SNB's banlance sheet.

These sight deposits of the banking system exploded because the private Banks who bought the Euros for the SNB paid for these Euros in the fx-market not with the central bank money created out of thin air the SNB gave them, but with credit money they created themselves.

Today, these sight deposits of banks amount to about CHF 330 Billion in the SNB balance sheet. Four years ago they amounted to about CHF 40 Billion.

Conclusion, without effort. the Swiss banking system was by large the biggest profiteer of the CHF floor against the Euro. The coffers of UBS, CS, ZKB and the rest of the crowd were flooded with almost CHF 300 Billion.

This is a very serious problem for the Swiss economy. According his mandate from the Constitution Governor Jordan must act!

Here comes my (free) advice: freeze 90 percent of the amout permanently (after deduction of minimum reserves) and distribute the rest per half to the banking system, the Confederation and the Cantons.

Freitag, 16. Januar 2015

Cui Bono? - Hat Thomas Jordan im Schweizer Landesinteresse gehandelt?

Chapeau! Der einstige Berner Musterschüler hat uns alle kalt erwischt, Spekulanten, Investoren, Banker und Beobachter. Mit seinem Überraschungsschlag ist Thomas Jordan aus dem Schatten seines Amtsvorgängers herausgetreten.

Surprising action heisst die Kunst des Central Banking im heutigen Wirtschaftsumfeld, nicht forward guidance.

Fragt sich bloss, wer jetzt von der kommenden Rosskur profitiert, die Jordan uns allen zugemutet hat.

Am Tage darnach ist heute noch keine klare Antwort möglich.

Als unmittelbare Verlierer erscheinen die Exportindustrie und der Tourismus, allen voran jene Beschäftigten, die dort ihren  Job verlieren werden.

Als Gewinner die Konsumenten, die billigere Importwaren und Auslandsreisen bekommen, oder auch EU-Expats, die in Franken entlohnt werden.

Allein- mittel- und langfristig könnte sich die kurzfristige "winner-looser" Analyse anders präsentieren. Aber nur wenn Thomas Jordan keine Fehler macht.

Die kommende Kursentwicklung des Frankens zum Euro nach der schockartigen Lösung der Euro-Untergrenze hängt nicht nur von der Schweiz und dem Euroland, sondern auch von zahlreichen anderen Faktoren ab.

Sollte Jordan den bisher mit volkswirtschaftlichen Landesinteressen gerechtfertigten Mindestkurs aus neoliberal-ango-amerikanisch-finanzkapitalistisch- marktfundamentalistischen Motiven (sorry für das Wortmonster) aufgegeben haben, so haben die in Bern oben noch einige staatskapitalistishe Pfeile im Köcher.

Es könnte beispielsweise eine Importsteuer zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der Exportindustrie und im Tourismus per dringlichen Bundesbeschluss eingeführt werden, usw., usf.

Die Gewichtung der geldpolitischen Massnahmen im Lichte des verfassungsmässigen und gesetzlichen Mandates der Nationalbank ist jedenfalls wieder topaktuell. Die Nationalbank ist verpflichtet Landesinteressen zu vertreten, nicht Partikularinteressen.

Topaktuell auch die Problematik der überschüssigen Giralgelder. Die überschüssigen Giralgelder, von etwa 300 Milliarden Franken, welche das Bankensystem bei der Nationalbank zurzeit hält, entstanden leistungslos aufgrund der technischen Eigenheiten des Schweizer Geldschöpfungssystems. Diese Giralgelder müssen dem Bankensystem zugunsten der Allgemeinheit wieder entzogen werden.

Auch die angesagte Schrumpfung der überschüssigen Währungsreserven, die zur Verteidigung des Mindestkurses mit diesen Giralgeldern gekauft werden mussten, darf nur im Landesinteresse erfolgen.

Was die Zukunft noch bringt, wissen wir nicht. Sicher hingegen ist, die Finanzkrise 2008 war erst der Anfang.


Mittwoch, 7. Januar 2015

Keine Fehler machen Thomas Jordan - Nationalbank im Spagat zwischen Landesinteresse und Privateigentum

Disruptive Safe Haven Management, so könnte man Neudeutsch die angesagte Geldpolitik nennen. Nach sechs Jahren unkonventikoneller Politik der Nationalbank ist die Rückkehr zum Status Quo Ante vor der Finanzkrise nicht mehr möglich.

Wenn Thomas Jordan, Fritz Zurbrügg und die neue Andréa Maechler (ein unbeschriebenes Blatt aus der US-dominierten IWF-Bürokratie) ihren Job gut machen, kann die Frankenwährung zum Transformationsgewinner der laufenden Regionalisierung der mittlwerweilen dysfunktionalen globalisierten Finanzmärkte werden - Dysfunktional, weil heute sowohl Zinsen als auch Devisen- und Rohstoffkurse mittels Derivaten in grossem Stil manipuliert werden.

Was also muss das Nationalbank-Direktorium heute tun?

1. Den Euromindestkurs von 1.20 mit allen Mitteln verteidigen.
1. Die überschüssigen Girobestände abbbauen.
2. Die überschüssigen Währungsreserven abbauen.

Konkret bedeutet Punkt eins die Vorbereitung des administrativen Apparates für die möglicherweise nötig werdenden Kapitalverkehrskontrollen. (Pro Memoria: 1932 gründete die SNB zu diesem Zwecke die Schweizerische Verrechnungsstelle wo zu Spitzenzeiten über 1000 Angestellte beschäftigt waren.)

Bei Punkt zwei und drei geht es darum, die nötige Bilanzschrumpfung der Nationalbank nicht im privatwirtschaftlichen Bankeninteresse zu orchestrieren, sondern in volkswirtschaflichem Landesinteresse.

Für Punkt zwei muss das Direktoriumn der Politik die Möglichkeiten aufzeigen,  wie die aufgrund der technischen Eigenheiten des Schweizerfranken-Geldsystems leistungslos entstanden Giroguthaben des Bankensystems aus den privaten Bankbilanzen ausgebucht werden können. Stossrichtung: Die überschüssigen Girogelder gehören dem Volk und nicht den Banken.

Bei Punkt drei müssen die überschüssigen Währungsreserven in zwei Sonderfonds ausgebucht werden, einen zur langfristigen Äufnung bestehender Goldreserven und einen zur Finanzierung langfristiger Infrastrukturprojekte.

Sonntag, 4. Januar 2015

Die Gründung der Abtei Saint-Maurice 515 droht vor lauter Morgarten und Marignano vergessen zu gehen

Im Jahre 515 eröffnete Burgunderkönig Sigismund der Heilige in Saint-Maurice am Nordfuss des Grossen Sankt Bernhards eine Pilgerherberge. Die historischen Umstände dieser Gründung vor 1500 Jahren enthüllen eine bis heute gültige Warheit.

Leider hat die hiesige Historikerzunft das 1500-Jahrejubiläum des ältesten noch existierenden Klosters nördlich der Alpen bislang den gläubigen Katholiken überlassen. Zum grossen Festakt im Wallis kommt vielleicht sogar der Papst.

Kein Wunder, ist man versucht zu sagen, nachdem die hiesigen Universitäten unsere gute alte Schweizergeschichte liquidierten und heute mit vornehmlich deutschem Personal national desodorierte "applied history" betreiben  ........ aber ganz im Ernst, die bisherige Geringschätzung des über das Religiöse im engeren Sinn hinaus weisende grossen Schweizer Klosterjubiläums durch hiesige Historikerkreise ist nur zu bedauern.

Morgarten 1315, Aargaueroberung 1415, Marignano 1515 und Wiener Kongress 1815 waren bedeutende aussenpolitische Ereignisse in der Geschichte der Schweiz. Zwei Eidgenössische Siege gegen die Habsburger, eine Niederlage gegen die Franzosen, und eine wohlwollende Behandlung des Kleinstaates Schweiz durch die Grossmächte England, Russland, Preussen und (nicht ganz so wohlwollend) Österreich.

Saint-Maurice 515 hingegen, war ein innenpolitisches Ereignis.  Und ergänzt die vier diesjährigen Grossjubiläen insofern ideal. Denn auch die Geschichte der Alpenrepublik Schweiz kann nur im Spannungsfeld innerer und äusserer Kräfte verstanden werden,  aussenpolitische Ereignisse allein genügen nicht.

Googeln wir also mal rasch die Ereignisgeschichte des innenpolitischen Ereignisses Saint-Maurice 515:

Gemäss der Legende massakrierte der Römische Kaiser Maximian im Jahre 302 in Saint-Maurice (Lateinisch Acaunus) tausende christlicher Soldaten der vom heiligen Mauritius geführten Thebäischen Legion. Die Märtyrer des letzten grossen römischen Pogroms gegen die Christen hatten sich zuvor geweigert, gewaltsam gegen Glaubensgenossen vorzugehen.

Um 380, nachdem das Christentum zur römischen Staatsreligion geworden war und das nahe Saint Maurice gelegenen Martigny (Keltisch Octodurum, Lateinisch Forum Claudii Vallensium) zum Bischofssitz geworden war, liess Bischof Theodor am Orte des Martyriums des Heiligen Mauritius und der Thebäer eine kleine Kirche bauen.

Neben dieser ersten kleinen Kirche  stiftete Altburgunderkönig Sigismund der Heilige 515 die Abtei Saint-Maurice. Diese Stiftung darf als Hinweis auf ein expandierendes Pilgerwesen aus dem Frankenreich und Burgund zum Bischof von Rom gelten.

Hintergrund der Expansion waren das 497 fast gleichzeitig erfolgte Bekenntnis des zuvor arianischen Burgunderkönigs Sigismund des Heiligen, und des zuvor heidnischen Frankenkönigs Chlodwig I. zum Römisch-Katholischen Christenglauben. Mit diesen beiden Übertritten hatte der Bischof von Rom und Pontifex Maximus des katholischen Christentums seinen Kampf gegen die Anhänger der theologischen Lehre des Presbyters Arius aus Alexandrien (250-336) gewonnen.

Arianismus? Da googeln wir am besten noch etwas weiter. Wer kein Interesse an Religionsgeschichte hat, darf den nächsten Abschnitt problemlos überspringen.

Der Arianismus, muss man wissen, war eine frühe Variante des christlichen Glaubens, deren Vertreter sich jahrhundertelang mit den Parteigängern des Bischofs von Rom gestritten haben. Der Beginn des Streites datiert auf das Jahr 312, als Kaiser Konstantin I. nach seinem Sieg über Mitkaiser Maxentius bei der Milvischen Brücke vor Rom das zuvor verbotene und verfolgte Christentum zur Staatsreligion machte. Damals hatte sich die von den Jüngern des Juden Jesus von Nazareths gegründete messianische Sekte von den mosaischen Gesetzen, und damit von den ethnokulturellen Wurzeln im Judentum emanzipiert, ohne jedoch bereits über eine einheitliche christliche Theologie zu verfügen. Umstritten war beispielsweise die sogenannte Trinitätslehre von der Einheit von Gott Vater, Gott Sohn und Heiligem Geist. Den Anhängern der theologischen Lehre des Presbyters Arius aus Alexandrien (250-336) galt die Trinitätslehre als Restbestand römischer Vielgötterei. Weil es nur einen Gott geben darf, müssen Gott, Messias und Heiliger Geist zwingend verschieden sein. Kaiser Konstantin I. versuchte den Theologenstreit auf dem Konzil von Nicäa 325 zu beenden, weil er die staatlich geförderte christlich-römischen Einheitskirche dringend als Klammer seines von Germanen und anderen Barbaren bedrohten Riesenreiches brauchte. Das Konzil von Nicäa bestätigte die heilige Trinität und verwarf den Arianismus als Irrlehre. Allerdings blieben zahlreiche Christen entgegen dem Konzilsbeschluss Arianer. So auch der Gotenbischof Wulfila, der die erste Übersetzung der Bibel in eine germanischen Sprache verfertigte. Im Verlaufe des 4. Jahrhunderts gerieten die Arianer gegen den Bischof von Rom zunehmend in die Defensive. Ein besonders harter Schlag war das von Kaiser Theodosius I. auf dem Konzil von Konstantinopel 381 verkündete Gesetz, wonach alles Eigentum der Kirchen denen gehöre, die an die heilige Trinität glaubten. Trotzdem blieben die bereits christianiserten, jedoch mit Theodosius I. verfeindeten germanischen Könige und Herzöge der Goten, Alamannen, Burgunder und Langobarden der Theologie des Häretiker Arius treu.

Nun wieder zurück zum neukatholischen Burgunderkönig Sigismund der den wachsenden Pilgerverkehr aus dem Reich des neukatholischen Frankenkönigs Chlodwig I.  über sein hochburgundisches Saint-Maurice ab 515 professionell bewirtschaftete.

Davon konnte auch die Lokalbevölkerung am Weg vom heutigen Waadtland über das Unterwallis auf die Passhöhe des Grossen Sankt Bernhard und hinunter nach Aosta profitieren. Jobs in der Pilgerherberge Saint-Maurice, Jobs auf den Schiffen am Genfersee, Jobs als Wegmacher und Säumer, und, und, und. Ganz abgesehen von einer Mönchskarriere oder der Klosterschule für die begabten Söhne. (Sorry, aber die Frauen waren in der Spätantike noch nicht emanzipiert.)

All diese Jobs hätte es ohne das spätantike europäische Grossereignis der Installation des Bischofs von Rom als Pontifex Maximus, und der darauf basierenden Gründung der Pilgerherberge von Saint-Maurice durch Burgunderkönig Sigismund nicht gegeben.

Allein - ohne das Wissen, Können und die know-how-intensiven Dienste der Bewohnerinnen und Bewohner an der transalpinen Transitstrecke hätten der heilige Sigismund und die frommen Pilger aus dem Flachland den Weg durch die Gebirgswüsten nicht geschafft.

Wir brauchen sie, sie brauchen uns - diese historische Lehre aus der Gründung der Abtei Saint-Maurice vor 1500 Jahren gilt noch heute.