Mittwoch, 13. Dezember 2017

Der elektronische Franken und die Bilanz der Nationalbank

Der E-Franken, auch elektronische Banknote oder elektronisches Bargeld genannt, ist eine neue Geldsorte der Nationalbank (SNB). Mit dem E-Franken kann im Internet ohne Zwischenschaltung eines Bank- oder Postkontos direkt bezahlt werden, genau gleich wie mit Banknoten in der Realwirtschaft.

Der zentrale volkswirtschaftliche Vorteil des E-Frankens für den Wirtschaftsraum Schweiz besteht in fallenden Transaktionskosten und sinkendem Energieverbrauch dank Ausschaltung aller Intermediäre im Zahlungsverkehr wie Banken, Postfinance, Kreditkarten und Apps.

Eine andere Qualität der neuen SNB-Geldsorte ist ihre "Mündelsicherheit", wie man früher den maximalen Sicherheitsstandard für Geldanlagen von Witwen und Waisen nannte. Weil die Nationalbank im Unterschied zu privaten Banken nicht bankrott gehen kann, sind E-Franken sicherer als das heutige elektronische Buchgeld auf Bankkonten, das durch die gesetzliche Einlagensicherung lediglich bis zum Betrag von 100'000 Franken gedeckt ist. Alle die ihre Ersparnisse nicht bei einer privaten Bank oder bei den gleichermassen profitstrebig funktionierenden Postfinance und Kantonalbanken halten wollen, können mündelsichere Nationalbank-E-Franken halten.

Diesen Vorteilen stehen wie überall auch Nachteile gegenüber, etwa der Missbrauch der E-Franken zu Geldwäsche oder Steuerhinterziehung. Doch davon mehr später.

Damit sich der geldpolitische Spielraum der SNB infolge der neue Geldsorte nicht verengt, muss der E-Franken in deren Bilanz genau gleich behandelt werden wie die bisherigen Banknoten. Das heisst der genaue Betrag der ausgegebenen E-Franken erscheint auf der Passivseite als Schuld gegenüber jedem einzelnen Halter von E-Franken.

Die zusammengefasste und gerundete SNB-Bilanz per Ende Jahr präsentiert sich wie folgt:
(in Milliarden Franken)

AKTIVEN                                      ⎮ PASSIVEN
_________________________________________________________________

Devisen                              782      ⎮ Giroschulden bei inl. und ausl. Banken        525
Gold                                     42      ⎮ Eigenkapital und Reserven                           132
                                                       ⎮ Banknoten                                                       77
                                                       ⎮ Schulden bei Bund und Banken                    100


Die Aktivseite der SNB-Bilanz ist insofern ein Sonderfall, als dass diese auschliesslich Guthaben in Fremdwährung oder Gold ausweist, und keine Guthaben in eigener Währung bei der eigenen Staatskasse. Während die Aktiven der Europäischen Zentralbank, dem US-Fed, der Bank of England, und gar nicht zu reden von der Bank of Japan zu 50 bis über 100 Prozent aus Staatsobligationen des eigenen Landes in eigener Währung bestehen - also einem auf sich selbst gezogenen Scheck.

Die Passivseite der SNB-Bilanz ist ebenfalls ein Sonderfall insofern als diese zu etwa 2/3 aus Giroschulden der Nationalbank bei den Geschäftsbanken besteht. Gemäss den gesetzlichen Mindestreservevorschriften auf Kreditausleihungen müsste das Bankensystem sehr viel weniger Zentralbankengeld auf seinen Girokonten halten. Geschätzte 450 Milliarden Franken dieser Nationalbank-Giroschulden bei den Geschäftsbanken liegen über der gesetzlichen Mindestreserve und behindern die Geldpolitik.

Von diesen überschüssigen 450 Milliarden Franken Girogeldern könnten, sagen wir mal 350 Milliarden durch eine Reform des Nationalbankgesetzes in E-Franken umgewandelt werden. Als souveräner strukturpolitischer Akt des Gesetzgebers, der die  geldpolitische Souveränität des SNB-Direktoriums nicht tangiert.

Dem Kreditschöpfungsprozess des Bankensystem bringen die unverzinsten überschüssigen Nationalbank-Giroguthaben nichts. Die nötigen Mindestreserven für alle Bankkredite in der Schweiz liegen heute um ca. 3000 Prozent über der vorgeschriebenen Limite. (Ganz abgesehen davon, dass diese überschüssigen 450 Milliarden die dem Bankensystem seit der Finanzkrise vor 10 Jahren dank dem Mechanismus der enormen Eurokäufe der SNB ohne Eigenleistung zuflossen dem Volk gehören, und nicht den Banken.

Mit einer Revision des SNB-Gesetzes als Grundlage, könnten die 350 Milliarden E-Franken durch eine entsprechende Verringerung der Giroschulden beim Bankensystem auf der Passivseite der Bilanz eingebucht werden.

Sind die E-Franken erst mal in der Bilanz eingebucht, braucht es nur noch eine Blockchain damit das geneigte Publikum das Digitalgeld E-Franken im Netz wie Bargeld einsetzen kann - okay, das mit dem "nur" war nur ein Witz.

Die Blockchain-Technik, auch die Grundlage von Bitcoin, verhindert, dass mit dem gleichen E-Franken zwei oder mehrmal bezahlt werden kann. Wobei die E-Franken-Blockchain die grossen Nachteile der Bitcoin-Blockchain vermeidet, nämlich die Spekulation, welche Bitcoins im Zahlungsverkehr untauglich macht. Und das nicht nachhaltige Bitcoin-Mining, welches irre Energiemengen vergeudet.

Obwohl die Auswirkungen von 350 Milliarden E-Franken auf die Devisenspekulation erst absehbar werden, wenn diese neue Geldsorte existiert, darf davon ausgegangen werden, dass die SNB-Geldpolitik den E-Franken mit neuen Massnahmen ebensogut oder schlecht in den Griff bekommt, wie den Kurs der Hartwährung Franken insgesamt. Im unregulierten Bitcoin-Universum herrscht die Anarchie der Märkte, Franken, inklusive E-Franken sind von der SNB reguliert, wenn nötig mit drastischen Massnahmen.

Vieles hängt auch an der Programmierung der E-Franken-Blockchain. Diese könnte beispielsweise nicht wie Bitcoin für die ganze (anonyme) Welt konzipiert sein, sondern intranetmässig nur für angemeldete Nutzer. In dem Sinne, dass die SNB mit den bisherigen Girobanken eine Annexanstalt gründet, wo jemand der die ein E-Frankenkonto haben will, sich zur Vermeidung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung identifizieren muss, bevor er seine E-Franken für Transaktionen benutzen darf.

Montag, 11. Dezember 2017

Die NZZ, Eric Gujer und Gerhard Schwarz

Nachdem Veit Dengler unsere alte Tante wirtschaftlich fast ruinierte, versucht NZZ-VR-Präsident Etienne Jornod dem Blatt durch Abkoppelung der Regionalzeitungen wieder eine ökonomische Basis zu verschaffen.

Ob das Joint-Venture der NZZ mit Peter Wanners AZ Medien funktioniert bleibt abzuwarten, doch darum geht es hier nicht.

Lieber möchte ich wieder einmal meine Meinung zum aktuellen Inhalt der NZZ zum Besten geben, wo ich heute Eric Gujer und Gerhard Schwarz als wichtigste Meinungsführer sehe.

Chefredaktor Gujer profiliert sich mit einem E-Mail-Newsletter für ein deutsches Publikum, dem kläglichen Rest der gescheiterten Dengler-Gujerschen Vision der Webseite nzz.de. Der Newsletter für den grossen Kanton schein weniger wichtig, als die Leitartikel für eine Schweizer Leserschaft aus der Perspektive des Schweizer Portemonnaies.

Welche Positionen vertritt die NZZ in Deutschland? Ich denke, Geopolitiker Gujer sucht den Wiederaufbau der von Trump abgewrackten deutsch-amerikanischen Atlantikbrücke, ohne Rücksicht auf das Schweizer Portemonnaie.

Ganz anders hält es NZZ-Kolumnist Gerhard Schwarz, der überdies im publizistischen Beirat sitzt, der NZZ-VR-Präsident Jornod berät. Schwarz, 1995 Mitverfasser des neoliberalen Deregulations-Weissbuches, heute ordoliberal, entdeckte den diskreten Charme des Sonderfalles Schweiz.

Ordoliberale fordern staatlich geregelte Märkte,  Neoliberale fordern freie Bahn dem freien Bürger. Gujer unterscheidet hier nicht wenn er sagt: "Wir sind ordoliberal. Sie könnten auch neoliberal sagen".

In seinen zwei neusten NZZ-Kolumnen preist der reformierte Weissbuch-Deregulierer Schwarz die Schweizer Besonderheiten mit Worten, die Christoph und Magdalena Blocher, Markus Somm und Roger Köppel wohl auch unterschreiben würden.

Sollte es an der Falkenstrasse mal zum Showdown zwischen dem "Sonderfall-Schweiz-ordoliberalen"-Wirtschaftspolitiker Gerhard Schwarz und dem "make-America-great-again-without-Trump"-Geopolitiker Eric Gujer kommen, dürfte Schwarz meines Erachtens gewinnen.

Gemeinsame wirtschaftliche Interessen, nicht geopolitische Allianzen sind das Fundament des Sonderfalls Schweiz.